Regelungen für das Training im Lockdown
Für alle Athleten die die Spitzensportregelung laut Gesetz erfüllen (für Nationalkaderangehörige gilt dies per se) können mit einem Präventionsgesetz lt. Gesetz, dass von einem Arzt(Ärztin) bestätigt wird (und lt ÖLV Homepage laufend von diesem überwacht wird) trainieren. Für all diese stellt der BLV eine Bestätigung aus.
Dafür erforderlich je Verein (alle Personen gelten in weiblicher und männlicher Fassung):
- Name(n) Trainer (wenn Ausbildungsbestätigung vorliegt) oder Betreuer
- Name(n) der zu diesem Trainer/Betreuer gehörigen Athleten, die die Spitzensportformulierung erfüllen und eine gültige Lizenz haben
- Name CoVid Beauftragter
- Von Arzt bestätigtes CoVid Konzept
Diese Unterlagen sind an die
Außerdem können alle auch lt ÖLV-Homepage (know the rules) unter Einschränkung ohne Spitzensportpassus trainieren.
Beste Grüße
Rolf Meixner; Franz Weixelbaum
Präsident , Generalsekretär